Saubere Luft auf der Ruhrstraße
Falls die Maßnahme nicht getestet wird, so erbitten wir eine ausführliche Begründung.
Zu den Fragen 1 und 2:
Eine Verlegung der Haltestelle Husemannstraße ist nicht vorgesehen.
Die Ruhrstraße wurde in dem betreffenden Abschnitt bis zum Anfang der 2000er Jahre umgebaut. Zwar laufen die Bindungsfristen nach 20 Jahren aus, eine – auch testweise – Verlegung wird jedoch mittelfristig, aufgrund der bereits bestehenden Barrierefreiheit an der Haltestelle, als nicht sachgerecht angesehen. Ein Umbau ist daher auch nicht Bestandteil des beschlossenen und laufenden Ausbauprogramms für den barrierefreien Ausbau.
Zu bedenken sind folgende Faktoren:
Die Umwandlung der Längsstellplätze zu einer Busbucht bedingt eine durchgehende Länge der Fläche von mindestens 40 Metern (bei Parallelanfahrt innerhalb der Bucht bis zu 90 Metern), bei einer Breite der Bucht von drei Metern (die derzeitige Breite der Parkstände beträgt 2,50 Meter, bei einer Breite der Busse von 2,55 m). Diese ist jedoch in dem genannten Abschnitt nur unter Rückbau von Baumbeeten und dem Entfall von mehreren Stellplätzen erreichbar. Hierzu sind also größere Umbauten erforderlich. Daher ist auch keine testweise Einrichtung denkbar. Es wird darauf hingewiesen, dass Ersatzstellplätze nicht in ähnlicher Anzahl hergestellt werden können.
Aufgrund mehrerer Nachteile von Busbuchten wird ein Einsatz lediglich in wenigen und begrenzten Fällen empfohlen, wie bei Verknüpfungshaltestellen oder anbaufreien Hauptverkehrsstraßen. Der Einsatz außerhalb dieser Anwendungsfälle entspricht nicht dem aktuellen Stand der Technik bzw. der Verkehrssicherheit (siehe RASt). In Witten wird, entsprechend der bestehenden Beschlusslage, bei Neubau aller Haltestellen die Einrichtung einer Busbucht geprüft und ggf. bevorzugt.
Bei der Haltestelle „Husemannstraße“ handelt es sich um keine Knotenpunkthaltestelle, bei der Anschlüsse abzuwarten sind. Die Haltezeit der Busse beträgt daher lediglich die Ein- und Aussteigezeit der Fahrgäste.
Eine wesentliche Erhöhung der Leistungsfähigkeit oder Verbesserung des Verkehrsflusses ist daher nicht zu erwarten.