Fehlgeschlagene Sanierung der Nachtigallbrücke
bezugnehmend auf den WAZ Artikel vom Freitag, 17.08.2019, im Zusammenhang mit der Nachtigallbrücke ergeben sich für die CDU Fraktion folgende Fragen:
1. War in der Ausschreibung für die Auftragsvergabe die Oberflächenstruktur vorgegeben und wurde explizit auf Dehnungsfugen verzichtet?
2. Warum fehlen die notwendigen Dehnungsfugen, obwohl dies sonst zwingend vorgegeben ist? 3. Gab es seitens der Stadt eine entsprechende Bauüberwachung?
4. Ist die Überwachung dokumentiert?
5. Erfolgte eine Bauabnahme vor Ort durch die zuständigen Mitarbeiter der Stadt?
6. Wurden bei der Abnahme die fehlenden Dehnungsfugen nicht bemerkt? 7. Wie hoch ist der vermutliche Schaden?
8. Wie lange wird eine entsprechende Reparatur dauern und wie lange ist in diesem Zusammenhang mit einer weiteren Sperrung der Brücke zu rechnen?
9. Welche Kosten hat in diesem Zusammenhang die Stadt zu tragen?
Wie aus dem o.a. Artikel zu erfahren war, teilte die Stadt Witten auf Anfrage der Medien mit, dass weder die Stadt noch die ausführende Firma etwas falsch gemacht hätten. Die Risse seine aufgrund der starken Hitze entstanden.
Diese Begründung wirkt wenig überzeugend, da selbst jedem Laien bekannt ist, dass Metall/Eisen sich bei Hitze ausdehnt und es dann zwangsläufig zu Oberflächenbrüchen und –rissen kommen muss.
Selbst bei der Verlegung von Fliesen und anderen Materialien im Innenbereich werden aus diesem Grunde in regelmäßigen Abständen Dehnungsfugen eingebaut, obwohl im Innenbereich die Temperaturschwankungen in der Regel deutlich geringer sind als im Außenbereich!
Es ist gerade in diesem Zusammenhang nicht nachvollziehbar, warum dies hier unterlassen wurde. Wir bitten um entsprechende Beantwortung der Fragen in der nächsten ASU Sitzung!