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Antwort auf die Anfrage der CDU-Fraktion zur Grünpflege an Verkehrsinseln am Ruhrdreich
Grünpflege an Verkehrsinseln und starker Bewuchs der Leitplanken zur Fahrbahntrennung Anfrage der CDU-Fraktion vom 15.08.2019
 
Sehr geehrter Herr Noske,
zu Ihrer o.g. Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
 
Zu Frage 1:
Wann können die hohen Gewächse entfernt werden?
Für die in der Anfrage aufgeführten Bereiche bestehen unterschiedliche Zuständigkeiten.
Der Bereich Seestraße und Ruhrdeich wird von Straßen. NRW unterhalten. In den vergangenen Jahren wurde Straßen.NRW mehrfach mit der Bitte insbesondere die Verkehrsinseln und Autobahnauffahrten zu reinigen, angeschrieben. Wann die Reinigung bzw. Beseitigung seitens Straßen.NRW erfolgen kann, kann von hier nicht beurteilt werden. Straßen.NRW wurde über den Missstand informiert.
 
Darüber hinaus besteht in vielen Bereichen im Stadtgebiet selbstverständlich eine Zuständigkeit zur Straßenreinigung der Stadt Witten, was auch die Reinigung und Unkrautbeseitigung an Verkehrsinseln und Querungshilfen umfasst. Allerdings beschränkt sich diese nach dem Straßenreinigungsgesetz NRW auf die Bereiche innerhalb der geschlossenen Ortslage. Außerhalb der geschlossenen Ortslage gibt es grundsätzlich - außer im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht - keine Reinigungsverpflichtung.
Derzeit werden Verkehrsinseln im Bereich Ardeystraße gereinigt, so dass die Querungshilfe Kohlensiepen ebenfalls kurzfristig gereinigt wird. Dieses gilt auch für die Querungshilfe Westfalenstraße.
 
Zu Frage 2:
Wann kann die Sichtbarkeit der Leitplankenfahrbahntrennung auf der Seestraße zwischen den Autobahnauffahrten wiederhergestellt werden?
Siehe Antwort zu Frage 1. Wann Straßen.NRW hier tätig wird, kann nicht beantwortet werden.
 
zu Frage 3:
Ist für die Entfernung von so hohen Pflanzen an den genannten Stellen ein Reinigungsturnus vorgesehen oder wird nur auf gezielte Anfrage gereinigt?
   
Stadt Witten Die Bürgermeisterin
Verkehrsinseln und Querungshilfen innerhalb der geschlossenen Ortslage werden einmal im Jahr und darüber hinaus nur nach Bedarf – d.h. bei starker Verschmutzung - gereinigt.
 
Mit freundlichen Grüßen Gez.
Leidemann