Der Deutsche Bundestag hat heute in erster Lesung umfassende Gesetzesänderungen mit Reformen des föderalen Finanzgefüges beraten. Dies teilt der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ralf Brauksiepe MdB, mit.
Dr. Ralf Brauksiepe, m.d.B. Der Gesetzentwurf sieht vor, den Ausgleich der Finanzkraft der Länder nicht wie bisher durch einen Finanzausgleich unter den Ländern vorzunehmen, sondern im Rahmen der Verteilung des Länderanteils an der Umsatzsteuer. Die Länder werden zur Unterstützung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen ab dem Jahr 2020 in Höhe von rund 9,5 Milliarden Euro jährlich finanziell entlastet. Dank dieser finanziellen Entlastung durch den Bund können alle Länder die Schuldenbremse ab 2020 einhalten.
Erneut beweist die CDU-geführte Bundesregierung, daß sie die finanzielle Lage von Ländern und Kommunen im Blick hat. Allein im Jahr 2016 summierten sich die zusätzlichen Entlastungen auf fast 30 Mrd. Euro, in der laufenden Legislaturperiode beträgt das zusätzliche finanzielle Engagement des Bundes zugunsten von Ländern und Kommunen insgesamt rund 95 Mrd. Euro.
Dennoch bleiben auch die Länder aufgefordert, ihre verfassungsrechtliche Verantwortung gegenüber den Kommunen wahrzunehmen. Gerade in Nordrhein-Westfalen werden die Kommunen von der rot-grünen Landesregierung im Stich gelassen. Das muss sich nach der Landtagswahl im Mai ändern, damit unsere Landkreise, Städte und Gemeinden ihre Aufgaben auch künftig wahrnehmen können.